Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Die folgenden Vorarbeiten sind in jedem Fall nötig. Führen Sie diese durch, bevor Sie AP-Noten erfassen oder aus der Notenverwaltung importieren.
Um sicherzustellen, dass Sie die aktuellen Versionen der AP-Schablonen, AP-Zeugnisschablonen etc. besitzen, führen Sie den Prozess Anwendungsdaten aktualisieren (Datei → Verwaltung → Anwendungsdaten aktualisieren) aus.
Um die Prüfungsfächer in den Wahlpflichtfächergruppen IIIa und IIIb eindeutig zu kennzeichnen, wird das Merkmal UArt bzw. Unterrichtsart beim Unterrichtselement verwendet. Dies ist nötig, da in der WPFG IIIa neben Französisch auch Spanisch bzw. Tschechisch als Prüfungsfach möglich sind.
Die Wahlpflichtfächer der Gruppe IIIa (Französisch, Tschechisch, Spanisch) bzw. der Gruppe IIIb (Kunst, Werken, Haushalt und Ernährung, Sozialwesen, Musik und Sport) müssen in den Unterrichtselementen gekennzeichnet werden. Hierfür wird die Unterrichtsart „x - Wahlpflichtunterricht“ verwendet. Alle anderen Unterrichte müssen als „p - Pflichtunterricht“ geführt werden!
Diese Einstellungen steuern die Sichtbarkeit der Notenfelder in der AP-Maske.
Sie können die Unterrichtsart entweder im Matrixkopf oder in der Liste Pflicht-/Wahlpflichtunterricht setzen.
Eine einfache und pragmatische Lösung besteht darin, beim eigenen Schulleiter den Text im Feld Zeugnisunterschrift (Modul Lehrkräfte, Reiter Person) vorübergehend auf den Namen des Prüfungskommissärs zu ändern. Entfernen Sie hierzu den Haken im Kontrollkästchen automatisch erstellen.
Nach dem Druck der AP-Zeugnisse können Sie die Änderung durch Setzen des Hakens wieder rückgängig machen. Gegebenenfalls kann man mit Hilfe der 2. Zeile der Zeugnisunterschrift auch das Geschlecht des Kommissärs anpassen, indem man hier „Vorsitzende des Prüfungsausschusses“ bzw. „Vorsitzender des Prüfungsausschusses“ einträgt. Vergessen Sie bitte nicht, dies nach dem Druck der Zeugnisse wieder zu löschen!
In einer Talentklasse legen die Schüler die schriftliche AP in einem zusätzlichen Fach ab. Verbreitet ist z. B. das Zusatzfach Tschechisch oder Französisch.
Bitte erfassen Sie ein Talentfach wie im Screenshot dargestellt (Unterrichtsart: „p“, Abweichung „P - Bestenförderung“:)
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Setzen Sie bei dem jeweiligen Unterrichtselement entweder in der Matrix oder über die Liste Pflicht-/Wahlpflichtunterricht das Merkmal UArt auf „x“.
Um die AP-Maske für externe Prüfungsteilnehmer korrekt darzustellen, ist es nötig, diese Schüler einer speziellen Klasse mit der Klassenart „EX“ zuzuweisen:
Es ist möglich, dass Schüler einen externen Religionsunterricht (z.B. israelitisch, neuapostolisch, etc.) besuchen. Der externe, an einer anderen Schule besuchte Religionsunterricht muss nach dem gültigen Lehrplan unterrichtet werden. Da sich die Erfassungsmaske der AP-Noten bei der Anzeige der AP-Noten jedoch am besuchten Unterricht orientiert, ist es nötig, einem solchen Schüler einen entsprechenden Unterricht zuzuweisen.
Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
Damit wird das Fach Religionslehre auch in der AP-Maske korrekt dargestellt.
In diesem Fall löschen Sie bei dem betreffenden Schüler den Unterricht im Fach Sport aus der Tabelle Pflichtunterricht (Modul Schüler, Reiter Unterricht) und setzen auf dem gleichen Reiter die entsprechenden Haken bei Sportbefreiung 1. HJ und 2. HJ.
In der AP-Maske wird bei diesem Schüler das Eingabefeld für die Sportnote nicht angezeigt und auf dem Zeugnis entwertet. Der Schüler erhält dann im Zeugnis die Bemerkung „Der Schüler war von den Leistungen im Fach Sport befreit.“ Bei einer teilweisen Befreiung vom Sportunterricht wird der Unterricht nicht gelöscht. Der Schüler erhält eine Note und die Bemerkung „Der Schüler war teilweise von den Leistungen im Fach Sport befreit.“
Legt ein Schüler die schriftliche Prüfung statt im Fach Englisch in einer abweichenden Fremdsprache nach § 16 (3) RSO ab, so wird die Note im Fach E entwertet. Dies sollte bereits automatisch der Fall sein, da der Schüler das Fach nicht belegt. Im Zeugnis muss eine Zeugnisbemerkung aufgenommen werden, die auf die Prüfung (samt Ergebnis) in der Ersatzsprache hinweist.
Legt ein Schüler eine Ergänzungsprüfung nach § 51 RSO ab, so erhält er ein Beiblatt zum AP-Zeugnis nach amtlichem Muster. Hierzu kann der Bericht „Ergänzungsprüfung“ (Datenbereich Schüler) genutzt werden. In diesem Bericht ist lediglich das Fach sowie die erzielte Leistung manuell einzutragen. Im AP-Zeugnis selbst wird die Ergänzungsprüfung nicht eingetragen.