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Vorarbeiten

Allgemeine Vorarbeiten

Die folgenden Vorarbeiten sind in jedem Fall nötig. Führen Sie diese durch, bevor Sie AP-Noten erfassen oder aus der Notenverwaltung importieren.

Anwendungsdaten aktualisieren

Um sicherzustellen, dass Sie die aktuellen Versionen der AP-Schablonen, AP-Zeugnisschablonen etc. besitzen, führen Sie den Prozess Anwendungsdaten aktualisieren (Datei → Verwaltung → Anwendungsdaten aktualisieren) aus.

Wahlpflichtfächer/Prüfungsfächer festlegen

Um die Prüfungsfächer in den Wahlpflichtfächergruppen IIIa und IIIb eindeutig zu kennzeichnen, wird das Merkmal UArt bzw. Unterrichtsart beim Unterrichtselement verwendet. Dies ist nötig, da in der WPFG IIIa neben Französisch auch Spanisch bzw. Tschechisch als Prüfungsfach möglich sind.

Die Wahlpflichtfächer der Gruppe IIIa (Französisch, Tschechisch, Spanisch) bzw. der Gruppe IIIb (Kunst, Werken, Haushalt und Ernährung, Sozialwesen, Musik und Sport) müssen in den Unterrichtselementen gekennzeichnet werden. Hierfür wird die Unterrichtsart „x - Wahlpflichtunterricht“ verwendet. Alle anderen Unterrichte müssen als „p - Pflichtunterricht“ geführt werden!
Diese Einstellungen steuern die Sichtbarkeit der Notenfelder in der AP-Maske.

Sie können die Unterrichtsart entweder im Matrixkopf oder in der Liste Pflicht-/Wahlpflichtunterricht setzen.

Sonderfälle

Prüfungskommissär

Eine einfache und pragmatische Lösung besteht darin, beim eigenen Schulleiter den Text im Feld Zeugnisunterschrift (Modul Lehrkräfte, Reiter Person) vorübergehend auf den Namen des Prüfungskommissärs zu ändern. Entfernen Sie hierzu den Haken im Kontrollkästchen automatisch erstellen.

Nach dem Druck der AP-Zeugnisse können Sie die Änderung durch Setzen des Hakens wieder rückgängig machen. Gegebenenfalls kann man mit Hilfe der 2. Zeile der Zeugnisunterschrift auch das Geschlecht des Kommissärs anpassen, indem man hier „Vorsitzende des Prüfungsausschusses“ bzw. „Vorsitzender des Prüfungsausschusses“ einträgt. Vergessen Sie bitte nicht, dies nach dem Druck der Zeugnisse wieder zu löschen!

Talentklasse/Talentfach

In einer Talentklasse legen die Schüler die schriftliche AP in einem zusätzlichen Fach ab. Verbreitet ist z. B. das Zusatzfach Tschechisch oder Französisch.

Bitte erfassen Sie ein Talentfach wie im Screenshot dargestellt (Unterrichtsart: „p“, Abweichung „P - Bestenförderung“:)
.

Musik/Sport als Prüfungsfach der Gruppe IIIb

Setzen Sie bei dem jeweiligen Unterrichtselement entweder in der Matrix oder über die Liste Pflicht-/Wahlpflichtunterricht das Merkmal UArt auf „x“.

Externe Prüfungsteilnehmer

Um die AP-Maske für externe Prüfungsteilnehmer korrekt darzustellen, ist es nötig, diese Schüler einer speziellen Klasse mit der Klassenart „EX“ zuzuweisen:

  1. Legen Sie zunächst eine neue Klasse (z.B. 10 Ex) an.
    Achten Sie darauf, dass auch die Eintragungen auf dem Reiter Klassengruppen korrekt gesetzt sind. Diese Eintragungen werden in der AP-Maske benutzt, um die richtigen Fächer darzustellen.


  2. Nehmen Sie die Schüler in diese Klasse auf bzw. versetzen Sie sie in diese Klasse. Verwenden Sie für Letzteres ggf. das Modul Sammelversetzung.

  3. Da diese Schüler keinen Unterricht besuchen, sind im Schülermodul einige Reiter inaktiv. Auf dem Reiter Grunddaten tragen Sie ein, ob der externe Schüler gegenwärtig eine (z.B. staatlich genehmigte) Schule, keine Schule oder optional eine andere Einrichtung besucht:


  4. Eine weitere Abweichung gegenüber Schülern aus Regelklassen sind auf dem Reiter Ein-/Austritt zu finden. Tragen Sie hier die entsprechenden Daten ein.


  5. Legen die externen Prüfungsteilnehmer die Abschlussprüfung im Bereich IIIb ab, sind in der AP-Maske alle möglichen Fächer der WPFG IIIb freigeschaltet, da die Maske keinen Unterricht als Grundlage für die Einblendung der Notenfelder hat.

Externer Religionsunterricht

Es ist möglich, dass Schüler einen externen Religionsunterricht (z.B. israelitisch, neuapostolisch, etc.) besuchen. Der externe, an einer anderen Schule besuchte Religionsunterricht muss nach dem gültigen Lehrplan unterrichtet werden. Da sich die Erfassungsmaske der AP-Noten bei der Anzeige der AP-Noten jedoch am besuchten Unterricht orientiert, ist es nötig, einem solchen Schüler einen entsprechenden Unterricht zuzuweisen.

Gehen Sie hierzu wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie das Modul Fächer (Datei → schulische Daten → Fächer), wählen Sie den entsprechenden Religionsunterricht und setzen Sie auf dem Reiter Einstellungen den Haken bei in Matrix anzeigen:

  2. Öffnen Sie die Matrix. Das neue Fach finden Sie in der letzten Spalte. Definieren Sie einen Unterricht in diesem Fach, indem Sie in der entsprechenden Klasse im Unterrichtselement eine Stundenzahl eintragen. Es ist nicht nötig, diesem Unterricht eine Lehrkraft zuzuordnen!

  3. Wenn der Schüler im Schülermodul einen entsprechenden Eintrag für den besuchten Religionsunterricht hat, sollte er bereits automatisch dem Unterricht zugewiesen sein. Falls nicht, können Sie dem Schüler im Schülermodul, Reiter Unterricht den Unterricht manuell zuweisen.

Damit wird das Fach Religionslehre auch in der AP-Maske korrekt dargestellt.

Schüler ist vom Sportunterricht befreit

In diesem Fall löschen Sie bei dem betreffenden Schüler den Unterricht im Fach Sport aus der Tabelle Pflichtunterricht (Modul Schüler, Reiter Unterricht) und setzen auf dem gleichen Reiter die entsprechenden Haken bei Sportbefreiung 1. HJ und 2. HJ.

In der AP-Maske wird bei diesem Schüler das Eingabefeld für die Sportnote nicht angezeigt und auf dem Zeugnis entwertet. Der Schüler erhält dann im Zeugnis die Bemerkung „Der Schüler war von den Leistungen im Fach Sport befreit.“ Bei einer teilweisen Befreiung vom Sportunterricht wird der Unterricht nicht gelöscht. Der Schüler erhält eine Note und die Bemerkung „Der Schüler war teilweise von den Leistungen im Fach Sport befreit.“

Abweichende Fremdsprache nach § 16 (3) RSO

Legt ein Schüler die schriftliche Prüfung statt im Fach Englisch in einer abweichenden Fremdsprache nach § 16 (3) RSO ab, so wird die Note im Fach E entwertet. Dies sollte bereits automatisch der Fall sein, da der Schüler das Fach nicht belegt. Im Zeugnis muss eine Zeugnisbemerkung aufgenommen werden, die auf die Prüfung (samt Ergebnis) in der Ersatzsprache hinweist.

Ergänzungsprüfung nach § 51 RSO

Legt ein Schüler eine Ergänzungsprüfung nach § 51 RSO ab, so erhält er ein Beiblatt zum AP-Zeugnis nach amtlichem Muster. Hierzu kann der Bericht „Ergänzungsprüfung“ (Datenbereich Schüler) genutzt werden. In diesem Bericht ist lediglich das Fach sowie die erzielte Leistung manuell einzutragen. Im AP-Zeugnis selbst wird die Ergänzungsprüfung nicht eingetragen.

Alle Notenfelder freischalten

Für nicht vorgesehene Sonderfälle gibt es in der Notenmaske die Möglichkeit, alle Notenfelder freizuschalten: