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rs:lk:abo [18.05.2018 10:16] – [Abordnung an andere Schule] reinhard.schmider | rs:lk:abo [22.01.2019 13:40] – [Abordnung an nichtschulische Dienststelle] markus.teuber | ||
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Teil- als auch vollabgeordnete Lehrkräfte sind ohne Ausnahme an der Stammschule zu führen, auch wenn keine Rückkehr an die Stammschule zu erwarten ist (z. B. Mitarbeiter im KM). Die von VIVA angebotenen Daten sind daher i. d. R. nach Prüfung zu übernehmen.\\ | Teil- als auch vollabgeordnete Lehrkräfte sind ohne Ausnahme an der Stammschule zu führen, auch wenn keine Rückkehr an die Stammschule zu erwarten ist (z. B. Mitarbeiter im KM). Die von VIVA angebotenen Daten sind daher i. d. R. nach Prüfung zu übernehmen.\\ | ||
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Abordnungen an eine andere Behörde, z. B. ISB, Universität etc. muss nun im Reiter //Einsatz JJ/JJ// unter //Abordnung an nichtschulische Dienststelle// | Abordnungen an eine andere Behörde, z. B. ISB, Universität etc. muss nun im Reiter //Einsatz JJ/JJ// unter //Abordnung an nichtschulische Dienststelle// | ||
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Hinweis: Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ist dem KM angegliedert und so einzutragen. | Hinweis: Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ist dem KM angegliedert und so einzutragen. |