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Abordnungen

Grundsätzliches

Teil- als auch vollabgeordnete Lehrkräfte sind ohne Ausnahme an der Stammschule zu führen, auch wenn keine Rückkehr an die Stammschule zu erwarten ist (z. B. Mitarbeiter im KM). Die von VIVA angebotenen Daten sind daher i. d. R. nach Prüfung zu übernehmen.

Beachten Sie bitte den Artikel zum Thema Einsatz an mehreren Schulen!


Abordnung an andere Schule

Grundsätzliches

„Abordnungen“ an andere Schularten oder private bzw. kommunale Schulträger sind in der Regel nicht zulässig. Bei Abordnungen an andere Schulen führt nur die Stammschule die Ermäßigungen. Anrechnungen (soweit nicht dienststellenbezogen) und sonstige lehrerbezogenen Stunden führen nur die jeweils betroffenen Schulen. Bei Abordnungen von Stammlehrkräften an eine andere Realschule ist zu beachten, dass jährlich folgende Vorlage an das Staatsministerium, Personalreferat Realschulen, zu senden ist, sofern keine aktuelle Genehmigung der Abordnung vorliegt.

Eintragung in ASV

Im Falle einer Abordnung an eine andere Realschule müssen die entsprechenden Stunden unter dem Reiter Einsatzschulen Übersicht an der dafür vorgesehenen Stelle von allen Schulen erfasst werden.

Die UPZ ergibt sich aus der Summe aller Einsätze.

Beispiele

LK unterrichtet 16 Stunden an Stammschule und 12 Stunden an Abordnungsschule.

Eintrag an Stammschule: UPZ = 28, EAS = 12
Eintrag an Abordnungsschule: UPZ = 28, EAS = 16

Sonderfall "Nebentätigkeit ab Unterrichtsbeginn nach der Einstellung"

LK wird in EZ eingestellt und arbeitet bis November in Nebentätigkeit für 8 Stunden an einer anderen Schule. Diese Situation wird zur US als reguläre befristete Wiederverwendung abgebildet.

Eintrag an Stammschule: Beschäftigungsart: oe; Teilzeitgrund: te,fb; Rechtsverhältnis: bp; UPZ = 0;
Eintrag an Abordnungsschule: Beschäftigungsart: wd; Teilzeitgrund: te,fb; Rechtsverhältnis: ab; UPZ = 8; LK wird mit 8 Std in Unterrichtsmatrix verplant.

Abordnung an nichtschulische Dienststelle

Abordnungen an eine andere Behörde, z. B. ISB, Universität etc. muss nun im Reiter Einsatz JJ/JJ unter Abordnung an nichtschulische Dienststelle eingetragen werden. Füllen Sie hier die Art, WStd und den Zeitraum aus.

Hinweis: Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ist dem KM angegliedert und so einzutragen.

Eintragungshilfe

Um den Dienststellennamen anzuzeigen öffnen Sie die Auswahl der Dienststellen. Im Tabellenkopf ganz rechts können Sie durch Drücken des Tabellensymbols den Haken bei Dienststellenname setzen, um so den ausführlichen Dienststellennamen anzuzeigen. Im Filter können Sie durch Texteingabe die passende Dienststelle schneller finden. (Vgl. animiertes Bild)

Animation

Abgeordnete Grundschullehrkraft / Grundschullotsen

**Zum Schuljahr 2019/20 wurde der Lotseneinsatz umstrukturiert. Beachten Sie bitte das KMS „Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens“ IV.7-BS4302.0/37/5 vom 18.07.2019.

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