In der [[https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-141/|KMBek]] sind unter //Punkt 3.2 c) Systembetreuung// durch den Satz 1 nur die Anrechnungen mit dem Kürzel //BD2_Sys// geregelt. Mit dem Satz 2 sind die Anrechnungen mit dem Kürzel //fy// gemeint.
In der [[https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-141/|KMBek]] sind unter //Punkt 3.2 c) Systembetreuung// durch den Satz 1 nur die Anrechnungen mit dem Kürzel //BD2_Sys// geregelt. Mit dem Satz 2 sind die Anrechnungen mit dem Kürzel //fy// gemeint.
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Alle Regelungen, die in der [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_2_4_UK_024|KMBek Systembetreuung an den Schulen]] unter dem //Punkt 2.2 Anrechnungen// getroffen wurden, bleiben weiterhin bestehen.
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Alle Regelungen, die in der [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_2_4_UK_024|KMBek Systembetreuung an den Schulen]] unter dem //Punkt 2.2 Anrechnungen// getroffen wurden, bleiben weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass die Anzahl der Anrechnungen mit dem Kürzel fy nicht im Vergleich zu den Vorjahren reduziert werden soll.