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Lehrerlaubnis

Seit ASV 2.20.14 sind mehrere Eingaben auf dem Reiter Dienst im Feld „Lehrerlaubnis/Unterrichtsgenehmigungen für“ zu Pflichtfeldern geworden, d.h. die asv erwartet hier eine Eingabe.

Folgende Eingaben sind für Lehrkräfte im staatlichen Realschuldienst mit Lehrerlaubnissen nachzupflegen: Unt.-Gen „s“, Jgst von „5“ und Jgst bis „10“. Dies gilt zum Beispiel für die Fächer Inf, ITT, IT1 (RS), IT2 (RS), SSp, Sow usw.