Zur UP 2018/19 werden die Versetzungen nicht in ASV erfasst. Damit ist in ASV nichts weiter einzutragen.
Die Versetzungsanträge der Lehrkräfte müssen schriftlich bis 1. März dem Ministerium, Referat IV.3 vorliegen; gleichzeitig startet das offene Versetzungsverfahren.
Verlässt eine Lehrkraft ihre Stammschule mit Wechsel des zuständigen DSS, so sind diese Arbeitsschritte zu erledigen.
Schritt | Schule | Beschreibung |
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1 | Alle Einsatzschulen ungleich Stammschule | Löschen aller Einsätze an dieser Schule |
2 | Stammschule | Löschen aller Unterrichtseinsätze sowie Anrechnungen, Ermäßigungen, AZK etc. |
3 | Stammschule | Löschen aller Einsatzschulen im Reiter Einsatz JJ/JJ. An den weiteren Einsatzschulen ist die Lehrkraft nicht mehr einsehbar. |
4 | Stammschule | Das Beschäftigungsverhältnis wird auf „oe“ gesetzt. (siehe Tabelle Beschäftigungsverhältnis!) |
Werden die Einsatzschulen gelöscht, so verschwinden alle zugehörigen Reiter im Modul Lehrkräfte.
Soll eine Lehrkraft an eine andere Schule im gemeinsamen DSS versetzt werden, so sind folgende Arbeiten zu erledigen.
Im aktuellen Schuljahr sind keine Änderungen notwendig, die Erfassung eines Abgangs ist nicht erforderlich.
Im Planungsschuljahr ist folgendes zu tun.
Bei einer Versetzung muss kein Abgang eingetragen werden!
Anschließend erscheint diese Lehrkraft an der neuen Schule, die dann den Einsatz anlegen kann. Auch hier ist keine Meldung eines Zu- oder Abgangs notwendig.