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B2.6 Bekannte Aushilfen oder Nebentätigkeiten einplanen

Hinweise aus UP-KMS

Bitte beachten Sie, dass wie auch in den vergangenen Jahren, von den Schulleitungen zunächst ausschließlich für Lehrkräfte, die familienbedingt (Elternzeit ohne Dienstleistung, Beurlaubung gemäß Art.89 BayBG), aufgrund sonstiger Beurlaubung, Mutterschutzes oder Erkrankung abwesend sind (länger als 6 Wochen Abwesenheit), bzw. für Lehrkräfte in der Freistellungsphase eines Sabbatmodells (mit anschließender Rückkehr in den Dienst) Aushilfen zu planen und mit der Unterrichtsplanung zu übermitteln sind.

Die Aufrechterhaltung der Möglichkeit zur Erhöhung von Lehrerwochenstunden familienbedingt Teilzeitbeschäftigter soll damit zunächst durch die Planung von Aushilfen gewahrt werden. Sollte es die Schulsituation zulassen, so kann auch eine Vollzeitanforderung erfolgen. Die Entscheidung über die Zuweisung wird dann im Abgleich getroffen. Das bedeutet, dass in der zu übermittelnden Unterrichtsplanung keine Aushilfen auf Teilzeitreste geplant werden dürfen. Das Staatsministerium wird nach Übermittlung der UP und Auswertung der bayernweiten Anforderungen zunächst prüfen, ob die aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen bestehenden Stundenbedarfe durch vorhandenes Personal (Stammlehrkräfte, Studienreferendare) gedeckt werden können (vgl. hierzu auch Punkt 4.3 des KMS zur Unterrichtsplanung).

Bekannte Aushilfen eintragen

Bekannte Aushilfen, die voraussichtlich im kommenden Schuljahr weiter an der Schule arbeiten werden, können im Stammpersonal eingetragen werden. Als Teilzeitgrund tragen Sie „Vertragsumfang (vu)“ ein.

Geplante Nebentätigkeiten/ Befristete Abordnungen (bei Beamten)

Die Entscheidung über die Genehmigung der befristeten Wiederverwendung mit Abordnung fällt bei Lehrkräften, die keinen Antrag auf dauerhafte Wiederverwendung zum neuen Schuljahr 20xx/20yy gestellt haben, im Rahmen der Personalplanung bis spätestens Anfang August. Grundvoraussetzung für diese Art der Wiederverwendung im Beamtenstatus ist ein entsprechender, zur Verfügung stehender freier Planstellenanteil. Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass zur Deckung von Aushilfsbedarfen Mittel zum Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen vorgesehen sind bzw. zur Verfügung stehen, Planstellenanteile hingegen zur Deckung des strukturellen Grundbedarfs durch Neueinstellungen, dauerhafte Wiederverwendungen etc. zu verwenden sind. Im Regelfall kann daher zu Beginn des Schuljahres eine Lehrkraft, die als Aushilfe an einer anderen Schule als ihrer Stammschule arbeiten möchte, dies nur im Rahmen eines entsprechenden Arbeitsvertrages tun. Beurlaubte Lehrkräfte, die wieder den aktiven Dienst beginnen wollen, sind daher darauf hinzuweisen, zuvorderst einen Antrag auf dauerhafte Wiederverwendung unter Angabe möglichst vieler Einsatzschulen zu stellen.

Eintragung der Nebentätigkeit in ASV

Bei Lehrkräften, die an der Stammschule ohne Einsatz sind, aber zusätzlich einen Arbeitsvertrag (Nebentätigkeit) an einer zweiten Schule haben, müssen mit dem Rechtsverhältnis „Angestellter befristet (ab)“ im Reiter Dienst gepflegt werden, weil die Arbeitsleistung an dieser Schule über Aushilfemittel finanziert ist und kein Bezug auf Rechtsform an der Stammschule bestehen muss.
Die Stammschule führt die Lehrkraft - unabhängig vom Einsatz an der anderen Schule - als „Beamter auf Lebenszeit (bl)“ mit Beschäftigungsart „ohne Einsatz (oe)“ und einem Grund der Beurlaubung/Abwesenheit weiter.

Eintragung der Befristeten Abordnung in ASV

Befristete Abordnungen werden an der neuen Einsatzschule im Stammpersonal mit Rechtsverhältnis „Beamter auf Lebeszeit (bl)“ geführt. Schicken Sie die unterschriebene Formulierungshilfe für Befristeten Abordnung mit den anderen Unterlagen zur UP an das Personalreferat, wenn dies vorher mit den Abgleicher abgesprochen worden ist.
Die Stammschule führt die Lehrkraft ebenfalls als „Beamter auf Lebenszeit (bl)“ mit der Beschäftigungsart „ohne Einsatz (oe)“ und dem Einsatz an einer anderen Schule.

Lehrkräfte im Ruhestand mit Unterrichtseinsatz in geringem Umfang

Wenn Lehrkräfte im Ruhestand im geringen Umfang Unterricht halten, werden diese mit dem Teilzeitgrund „stundenw. Beschäftigung (br)“ und Rechtsverhältnis „Beamter im Ruhestand (br)“ oder „Angestellter Ruhestand/Rente (ar)“ im Reiter Dienst eingetragen. (Vgl. Nr. 36 aus den Beschäftigungstabellen)


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