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B3.3.1 Ergänzungs-, Förder- und Wahlunterricht

Auch in der Planungsphase möchten Sie wahrscheinlich einigen Lehrkräften Wahlunterricht (Art w), Förderunterricht (Art f), Ergänzungsunterricht (Art e) bereits eingeben. Sie können diesen entweder direkt bei der Lehrkraft oder in der → Liste Besonderer Unterricht eintragen.

Bitte beachten Sie hierbei folgende Punkte.

  • Die Zahl der Ergänzungsunterrichte sollte identisch zur Zahl der geplanten neuen 5. Klassen sein.
  • Die Anzahl der Wahl- und Förderunterrichte ist abhängig vom jeweiligen Stundenbudget der Schule und kann individuell von jeder Schule gestaltet werden.
  • Differenzierter Sport muss mit der Unterrichtsart (p) gekennzeichnet werden.

Chor und Orchester

An den Realschulen können zwei Stunden Chor und zwei Stunden Orchester für die Berechnung der Unterrichtspflichtzeit wie wissenschaftlicher Unterricht behandelt werden.

Diese Regelung bezieht sich auf die gesamte Schule. Bei mehr als je zwei Stunden wissenschaftlichem Chor oder Orchester an der Schule entscheidet die Schulleitung, bei welcher Lehrkraft der Unterricht wissenschaftlich oder nichtwissenschaftlich gewertet wird. Hierbei sind die Teilzeittabellen und die Vollzeittabelle hilfreich.

Verwenden Sie die folgenden Fächer im Besonderen Unterricht.

  • Chor/Orchester wissenschaftlich: Chw bzw. Orw
  • oder nichtwissenschaftlich: Cho bzw. Orc

Weitere Informationen zur Unterscheidung zwischen wissenschaftlichem und nicht wissenschaftlichem Unterricht finden Sie unter Unterricht. Die Verteilung von wissenschaftlichem und nicht wissenschaftlichem Unterricht hat direkte Auswirkung auf die UPZ.


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