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B2.5 Löschen von Lehrkräften

Die Lehrkräfte werden in der Regel nur im Planungsschuljahr gelöscht. Achten Sie auf den roten Balken am unteren Bildschirmrand.

Lehrkräfte, die gelöscht werden können

  • Referendare werden nach dem zweijährigen Referendariat ohne Abgang (bei Einsatzschule und Seminarschule) gelöscht.
  • Lehrkräfte, die bereits vor dem 01.10. des Vorjahres in den Ruhestand versetzt wurden.
  • Lehrkräfte, die bereits vor dem 01.10. des Vorjahres an eine andere Schule versetzt oder wiederverwendet wurden.

Lehrkräfte können nur gelöscht werden, wenn bei ihnen weder in der Matrix noch im Besonderen Unterricht kein Unterrichtseinsatz vorhanden ist. Ebenfalls müssen alle Angaben wie Arbeitszeitkonto, Anrechnungen oder Ermäßigungen gelöscht bzw. auf 0 gesetzt werden. Um eine Lehrkraft zu löschen, markieren Sie sie im Navigator und klicken Sie anschließend auf das -Icon.

Beim Löschvorgang erfolgt bei Lehrkräften, die im Vorjahr bereits in der ASV vorhanden sind, die Nachfrage „Für die Lehrkraft ist im Schuljahr XX/YY noch eine Einsatzschule eingetragen. Möchten Sie die Lehrkraft trotzdem löschen?“. Damit entfernt man die Lehrkraft aus dem gewählten Schuljahr.

Lehrkräfte, die nicht gelöscht werden dürfen

Lehrkräfte dürfen nicht sofort gelöscht und die Beschäftigungsart nicht auf „nicht melden (nm)“ werden, wenn in diesem Jahr keine andere Meldung nach ASD erfolgt. In manchen Fällen müssen vorher noch ein Abgang gemeldet werden. Dies ist beispielsweise der Fall bei

  • Wechsel ins Ausland,
  • Tod,
  • Pensionierung.

Lehrkräfte, für die Ihre Schule die Stammschule ist werden stets in ASV geführt und dürfen nicht gelöscht werden!
Dies sind z. B.

  • Lehrkräfte in der Freistellungsphase (f)
  • Beurlaubte Lehrkräfte in Elternzeit (ez)
  • familienpolitische beurlaubte Lehrkräfte nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG (fb)
  • arbeitsmarktpolitische beurlaubte Lehrkräfte nach Art. 90 BayBG (ap)
  • Beurlaubte Lehrkräfte mit anderen Beurlaubung (bm, bo, bw, so)
  • Beurlaubte Lehrkräfte nach Art 44 BaySchFG (so)
  • Voll abgeordnete Lehrkräfte an die Universität
  • Voll abgeordnete Lehrkräfte, die Mitarbeiter in den Referaten im Ministerium sind

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