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D1 Nachmeldungen

Nachdem die Unterrichtsplanung abgeschickt wurde, kann es in manchen Fällen notwendig sein eine Korrekturmeldung abzuschicken.
Um eine erneute Übermittlung anstoßen zu können, müssen Sie zunächst im Planungsschuljahr die Daten erneut abholen. Dann wird der UP- Button in der ASD-Schnittstelle wieder aktiviert.

Nach Prüfung im KM

Die Daten werden im KM geprüft. Hier kann es nötig sein, dass eine Korrekturmeldung erfolgt, da die Daten inkonsistent sind. Zum Beispiel wenn die in den Klassen als Planzahlen eingetragenen Schüler stark von denen in Unterrichtsplanung → Schülerzahlen abweichen.

Schülerzahlen

Nach dem Probeunterricht

Neu: Diesjährig wird auf die Nachmeldung nach dem Probeunterricht verzichtet. Tragen Sie als Näherungswert 50% der Voranmeldungen unter „Schülerzahlen aus dem Probeunterricht (PU)“ zum Übermittlungstermin ein. Eine Nachsteuerung der Zuweisung von Lehrerwochenstunden durch das Staatsministerium kann bei unerwarteter Abweichung der Planzahlen zur Augustmeldung erfolgen.

Anfang August

Eine Nachmeldung erfolgt digital über eine entsprechende Eingabemaske im BRN. Diese Meldung ist für alle staatlichen Realschulen nach der Anmeldewoche Anfang August verpflichtend.

Die „August-Meldung“ wird in digitaler Form über eine Eingabemaske im BRN (im internen Bereich unter der Rubrik „Budgetierung“) erfasst. Diese digitale Übermittlung soll u. a. das Prozedere für die Schulleitungen erleichtern.

Durch die Meldung aller staatlichen Realschulen wird eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Situation zum August sowohl für die Ministerialbeauftragten als auch für das Staatsministerium möglich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bei jeder Schülerzahländerung Neuanforderungen oder Stundenabgaben die Folge sind. Insbesondere zusätzliche Personalzuweisungen sind zu diesem fortgeschrittenen Zeitpunkt im August nur noch in sehr geringem Umfang möglich. Zudem können Schülermehrungen vor Ort in den meisten Fällen zunächst durch Auffülleffekte auch ohne zusätzliche Lehrerwochenstunden aufgefangen werden.

Als Richtgröße für die Meldung eines Zusatzbedarfs (bei Schülermehrung ggü. der bisherigen Planung) oder der Rückgabe von Stunden (bei Schülerminderung gegenüber der bisherigen Planung) im August gilt wie bisher daher eine Abweichung der Gesamtschülerzahl um insgesamt mehr als 15 Schüler nach oben oder unten.

Bei geringeren Abweichungen ist ein Zusatzbedarf/eine Stundenabgabe dann zu melden, wenn die veränderte Schülerzahl zu einer höheren/geringeren Anzahl an Klassen führt. In jedem Fall werden die Schulleitungen gebeten, vor der August-Meldung genau zu prüfen, ob zusätzliche Ressourcen zwingend notwendig sind bzw. auf welche Ressourcen ggf. verzichtet werden kann. Nur so kann gewährleistet werden, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen mit dem Ziel einer flächendeckenden Gleichversorgung sachgerecht verteilt werden. Die Verteilung bzw. Umverteilung der (noch) vorhandenen Ressourcen erfolgt dann in der ersten Augustwoche auf Grundlage der voraussichtlichen Schülerzahl sowie der Dringlichkeit für die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der Schulen, die nachgemeldet haben.

Das Budget ist so geplant, dass die vorhandenen Mittel zur Unterrichtsplanung gleichmäßig an die Schulen verteilt werden. Für die Schülernachmeldung wird zwar eine Nachsteuerungsreserve vorbehalten, ein Anspruch auf Lehrerstunden kann hieraus aber nicht abgeleitet werden.


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