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B2.2 Neue Lehrkräfte anlegen

Legen Sie neue Stammlehrkräfte in der ASV an.

Dies ist beispielsweise nötig bei

  • Wiederverwendungen zum Schulhalbjahr an neuen Einsatzschulen.
    Meistens sind diese Personen wegen der Stundenplanerstellung bereits eingetragen.
  • externen Neubesetzungen bei bereits bekannten Funktionsstellen zum neuen Schuljahr.
  • Versetzungen von Lehrkräften im Rahmen des Offenen Versetzungsverfahrens (OVV).
  • Neubesetzung aus anderen Bundesländern im Rahmen des Lehrertauschverfahrens (LTV).

Eine ausführliche Anleitung, um neue Lehrkräfte anzulegen, finden Sie im Modul Lehrer.


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