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- | B5.5 neuer Abstellungsvertrag | + | ====== |
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+ | Ist der Name der Lehrkraft, die auf Abstellungsvertrag den Religionsunterricht abdecken soll, noch nicht bekannt, so kann dieser Bedarf in den Personalveränderungen erfasst werden. Hierzu gibt es zwei Anforderungsarten: | ||
+ | * C - befr. unterhälft. Abstellungs. für unterhälftige Verträge < 12 WSd | ||
+ | * B - befr. überhälft. Abstellungsv. für überhälftige Verträge >= 12 WStd | ||
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+ | Bitte beachten Sie, dass diese Lehrkräfte nur im Religionsunterricht eingesetzt werden dürfen! | ||
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