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B5.9 Ruhestand zum Halbjahr

Wird eine Lehrkraft zum Schulhalbjahr in den Ruhestand versetzt, so ist dies als Bemerkung zur Meldung der Unterrichtsplanung mitaufzunehmen. Zudem ist hier auch zu vermerken, wie ein Ausgleich dieser Fluktuation erfolgen könnte, z. B. durch

  • Rückkehrer aus der Elternzeit oder familienpolitischen Beurlaubung,
  • Teilzeitaufstockungen,
  • eine Aushilfe auf einen anderen Befristungsgrund oder
  • in Ausnahmefällen durch einen zusätzlichen Studienreferendar.

Die Entscheidung über den konkreten Ausgleich der Fluktuation wird schulspezifisch nach Übermittlung der UP im Abgleich mit Referat IV.3 getroffen.


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