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Unterrichtsplanung

Grundlage jeder Unterrichtsversorgung ist stets das jeweils aktuelle KMS zur Unterrichtsplanung sowie sonstige Bestimmungen. Diese Online-Dokumentation sowie ASV ersetzen nicht das Lesen der Bestimmungen!

Das aktuelle KMS für die UP 2019-2020 kommt per OWA. Sie finden es nach Erscheinen im BRN .

Änderungen zur UP 2019/20

  1. Die hm-Stunden werden ab 2019/20 zu fx-Stunden und der Kategorie FSF (Schulgebundene Funktionen) zugeordnet. Die entsprechende KMBek „UPZ, Stundenermäßigungen und Anr.std. der Lehrkräfte an staatl. RS“ wurde am 09.04.2019 per OWA veröffentlicht.
  2. Der Mussfehler F_ldv_lsd_statrelevwostd_081_AN - „Die Anrechnungsart fx ist bei staatlichen Schulen nicht zulässig“ kann durch eine Aktualisierung der Anwendungsdaten ausgeschaltet werden. (vgl. http://www.asv.bayern.de/doku/einfuehrung/verwaltung/anwendungsdaten_aktualisieren) Der anschließende Kannfehler kann ignoriert werden.
  3. Das Fach „hm“ muss im Schuljahr 2019/20 gelöscht werden, da es dann nicht mehr gültig ist. Das Löschen erfolgt über die Konsistenzprüfung 2.1 → System → Schülerfach-Gültigkeit. (vgl. https://www.asv.bayern.de/doku/rs/lk/hundertminuten )
  4. Die Fachbezeichnung „Ernährung und Gesundheit“ wird ab 2019/20 einheitlich für alle Jahrgangsstufen für „Haushalt und Ernährung“ getauscht.
  5. PL: Fachlehrer halten an Realschulen grundsätzlich nichtwissenschaftlichen Unterricht. Nur Fachlehrkräfte mit der erfolgreicher Nachqualifikation in Informationstechnologie haben wissenschaftlichen Unterricht.

Allgemeine Hinweise zur UP 2019/20

Bitte beachten Sie, dass wie auch in den vergangenen Jahren, von den Schulleitungen zunächst ausschließlich für Lehrkräfte, die familienbedingt (Elternzeit ohne Dienstleistung, Beurlaubung gemäß Art.89 BayBG), aufgrund sonstiger Beurlaubung, Mutterschutzes oder Erkrankung abwesend sind (länger als 6 Wochen Abwesenheit), bzw. für Lehrkräfte in der Freistellungsphase eines Sabbatmodells (mit anschließender Rückkehr in den Dienst) Aushilfen zu planen und mit der Unterrichtsplanung zu übermitteln sind. Die Aufrechterhaltung der Möglichkeit zur Erhöhung von Lehrerwochenstunden familienbedingt Teilzeitbeschäftigter soll damit zunächst über die zusätzliche Anforderung von Studienreferendaren gewahrt werden. Sollte es die Schulsituation zulassen, so kann auch eine Vollzeitanforderung erfolgen. Die Entscheidung über die Zuweisung wird dann im Abgleich getroffen. Das bedeutet, dass in der zu übermittelnden Unterrichtsplanung keine Aushilfen auf Teilzeitreste geplant werden dürfen. Das Staatsministerium wird nach Übermittlung der UP und Auswertung der bayernweiten Anforderungen zunächst prüfen, ob die aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen bestehenden Stundenbedarfe durch vorhandenes Personal (Stammlehrkräfte, Studienreferendare) gedeckt werden können (vgl. hierzu auch Punkt 4.3 des KMS zur Unterrichtsplanung).

Ablaufplan zur UP

Planungshilfen

Folgende Tools und Hilfestellungen im Umgang mit ASV stehen Ihnen für Ihre Planungen zur Verfügung:

Die Module „Fächerwahl“ und „Schüler im Kurs“ werden zur UP in der Regel nicht benötigt.
Insbesondere müssen den Schülern noch keine Unterrichte zugeordnet werden.
Dies ist erst im Rahmen der US-Übermittlung notwendig!


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