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G2.7 gemeinsam.Brücken.bauen - Aushilfe oder Mehrarbeit bei Stammlehrkraft

Budgetzuschläge

Im Schuljahr 2023/24 wird das Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ letztmalig fortgeführt. Die Schulleitungen wurden im Juli 2023 mittels KMS per OWA über den genehmigten zusätzlichen Budgetzuschlag GBB – „gemeinsam Brücken bauen„ informiert und müssen diesen eigenständig und vollständig vergeben. Alle Angebote des Förderprogramms werden mit dem Zusatzgrund GBBS – „g.B.b. – schulisches Personal“ gekennzeichnet.

Diese Zuschläge müssen von den staatlichen Realschulen eigenständig im vollen abgesprochenen Umfang verbucht werden.
Dieser Zuschlag erhöht die Budgetzahl im BRN.

Die Förderprogramme müssen ab Schuljahresbeginn anlaufen und der Budgetzuschlag muss dem zugewiesenen Budgetzuschlag laut KMS vom 05.07.2023 entsprechen.

Die Budgetzuschläge sind zweckgebunden und werden aus dem Corona-Sonderfond (Kap. 13 19 Tit. 428 95) finanziert. Sie dürfen daher ausschließlich für Förderangebote im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ verwendet und nicht für Anrechnungsstunden, Koordinierungsaufgaben oder sonstige Zwecke eingesetzt werden.

Zusatzbedarf bei Unterrichten

Förderangebote im Rahmen des Förderprogramms gemeinsam.Brücken.bauen werden mit dem Zusatzbedarfsgrund GBB g.B.b - schulisches Personal verbucht.

Alle angebotenen Förderunterrichte sollen im Besonderen Unterricht aufgeführt werden, wenn die Angebote schon im Zeitraum der Übermittlung der US gehalten werden. Maßnahmen, die erst später im Schuljahr angeboten werden, sollen noch nicht aufgeführt werden.

Diese gehaltenen Unterrichte sind im Besonderen Unterricht mit der Unterrichtsart f – Förderunterricht und dem Zusatzbedarfsgrund GBB – „g.B.b. – schulisches Personal“ einzutragen.

Der Zuschlag GBBK wird an Realschulen nicht verwendet, weil keine Verträge mit externen Kooperationspartner geschlossen werden können. Die Vergabe führt bei der Schulart Realschule zum M-Fehler „F_ldv_um_grundzusatz_21“. Verwenden Sie hierfür den Eintrag GBB.

Beispiel - „gemeinsam.Brücken.bauen“ mit zusätzlicher Aushilfe

Eine Schule hat im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ eine externe Kraft im Umfang von zwei Einzelstunden für die Förderung der Lesekompetenz gewonnen.

Die zusätzlichen Lesestunden im Fach Deutsch werden als Förderunterricht am Nachmittag gehalten und die Stunden erhalten den Zusatzbedarfsgrund GBBS – „g.B.b. – schulisches Personal“.

Die Person wird als neue Lehrkraft in die ASV aufgenommen. Die UPZ der externen Kraft entspricht der Stundenzahl des Arbeitsvertrags für das Förderprogramm, wenn ausschließlich Stunden im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ geleistet werden. Aushilfslehrkräfte können auch Unterrichte im Umfang der vereinbarten Stunden als reguläre Aushilfe und zusätzliche Förderunterrichte als Lehrkraft im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ halten.

Beispiel - „gemeinsam.Brücken.bauen“ durch Mehrarbeit bei Stammpersonal

Eine Stammlehrkraft in Teilzeit möchte im Rahmen von Mehrarbeit drei Stunden im Fach Mathematik anbieten. Diese Mehrarbeit muss im Schulreiter NNNN RS vergeben werden.

Diese zusätzlichen Stunden führen zu keiner Erhöhung der Teilzeit-UPZ. Dies würde nach der Teilzeitüberprüfung ab Mitte Oktober zu unnötigem Mehraufwand durch Rückforderungen beim Landesamt für Finanzen führen.

Budgetzuschlag nicht vollständig ausgeschöpft

Die Summe der Unterrichtsstunden der Abweichung GBBS darf maximal den Wert des Budgetzuschlags erreichen.

Die sonstigen, durch die Schule im Rahmen des Budgets ohnehin durchgeführten Förderangebote und Differenzierungen sind in der üblichen Weise (also nicht mit dem Zusatzbedarfsgrund GBB) zu verbuchen. Sollte der Budgetzuschlag zu Beginn des Schuljahres nicht vollständig ausgeschöpft worden sein, nehmen Sie Kontakt mit Referat IV.3 auf.

Beispiel - Stundenbudget

Eine Schule hat ein Gesamtbudget von 733 Stunden. Zusammen mit den 10 Lehrerwochenstunden für das Förderprogramm gemeinsam.Brücken.bauen stehen der Schule 743 Stunden zur Verfügung. Anfangs werden von diesen 10 Stunden nur zwei zusätzliche Förderunterrichte durch externes Personal, drei Stunden durch Mehrarbeit von Stammpersonal und eine Stunde durch Erhöhung des Arbeitsvertrags bei befristet Angestellten angeboten. Die unverbrauchten vier Stunden müssen übrig bleiben und die Schule kann nur auf ein Gesamtbudget von 739 Stunden planen.


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