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G2.4 Löschen von Lehrkräften

Um eine Lehrkraft zu löschen, markieren Sie sie im Navigator und klicken Sie anschließend auf das -Icon. Sie erhalten einen Hinweis, dass die betroffene Lehrkraft nur im aktuellen Schuljahr gelöscht wird. In der Zeitscheibe des vorangegangenen Schuljahres ist die Lehrkraft weiterhin vorhanden.

Lehrkräfte, die gelöscht werden können

  • Referendare werden nach dem zweijährigen Referendariat ohne Abgang (bei Einsatzschule und Seminarschule) gelöscht.
  • Lehrkräfte, die bereits vor dem 01.10. des Vorjahres in den Ruhestand getreten sind
  • Lehrkräfte, die bereits vor dem 01.10. des Vorjahres an eine andere Schule versetzt oder wiederverwendet wurden.

Lehrkräfte können nur gelöscht werden, wenn bei ihnen weder in der Matrix noch im Besonderern Unterricht kein Unterrichtseinsatz ist. Außerdem müssen alle Angaben wie Arbeitszeitkonto, Anrechnungen oder Ermäßigungen gelöscht bzw. auf 0 gesetzt werden.

Lehrkräfte, die nicht gelöscht werden dürfen

Lehrkräfte dürfen nicht sofort gelöscht und die Beschäftigungsart nicht auf „nicht melden (nm)“ werden, wenn in diesem Jahr keine andere Meldung nach ASD erfolgt. In manchen Fällen müssen vorher noch ein Abgang gemeldet werden. Dies ist beispielsweise der Fall bei

  • Tod,
  • Dienstunfähigkeit mit Ruhestandsversetzung,
  • Ruhestand (Ausnahme: Altersteilzeit im Blockmodell),
  • Wechsel anderes Bundesland oder Wechsel ins Ausland,
  • Ausländische Lehrkraft geht zurück ins Ausland

Lehrkräfte, die geführt werden müssen

Lehrkräfte, für die Ihre Schule die Stammschule ist werden stets in ASV geführt und dürfen nicht gelöscht werden!

Dies sind z. B.

  • Lehrkräfte in der Freistellungsphase (f)
  • Beurlaubte Lehrkräfte in Elternzeit (ez)
  • familienpolitische beurlaubte Lehrkräfte nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG (fb)
  • arbeitsmarktpolitische beurlaubte Lehrkräfte nach Art. 90 BayBG (ap)
  • Beurlaubte Lehrkräfte mit anderen Beurlaubung (bm, bo, bw, so)
  • Beurlaubte Lehrkräfte nach Art 44 BaySchFG (so)
  • Lehrkräfte, die vorübergehend nicht fähig sind, die Dienstgeschäfte zu führen
  • Voll abgeordnete Lehrkräfte an nichtschulische Dienststellen

Falls eine Lehrkraft versehentlich gelöscht wurde, können Sie diese wieder aus ASD abholen.


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