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— | rsf:amtsbezeichnung [29.04.2019 17:27] (aktuell) – angelegt arthur.joretzki | ||
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+ | ======= Handreichung für Amtsbezeichnung (LBerBezV) ====== | ||
+ | Hier werden schulartspezifische Eingaben näher erklärt. | ||
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+ | ==== Amtsbezeichnung StR i. P. ==== | ||
+ | Folgende Voraussetzungen müssen für die Amtsbezeichnung //StRin (RS) i. P.// und //StR (RS) i. P.// etc. erfüllt sein und können auf Antrag vom Arbeitgeber verliehen werden: | ||
+ | * Lehrkräfte mit Zweiter Staatsprüfung LA Realschule oder Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung und unbefristeter Unterrichtsgenehmigung (festgestellt durch pädagogische Eignung gemäß Art. 94 BayEUG) | ||
+ | * fachliche und pädagogische Voraussetzungen verbeamteter Lehrkräfte erfüllen | ||
+ | ==== Amtsbezeichnung Sonstige ==== | ||
+ | * Lehrkräfte mit Hochschulabschluss //(Univ. Magister oder Univ. Diplom),// ohne Referendariat, | ||
+ | * Lehrkräfte mit Erster Lehramtsprüfung für das LA Realschule // |