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rsf:amtsbezeichnung [29.04.2019 17:27] (aktuell) – angelegt arthur.joretzki
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 +======= Handreichung für Amtsbezeichnung (LBerBezV) ======
  
 +Hier werden schulartspezifische Eingaben näher erklärt. 
 +
 +==== Amtsbezeichnung StR i. P. ====
 +Folgende Voraussetzungen müssen für die Amtsbezeichnung //StRin (RS) i. P.// und //StR (RS) i. P.// etc. erfüllt sein und können auf Antrag vom Arbeitgeber verliehen werden:
 +  * Lehrkräfte mit Zweiter Staatsprüfung LA Realschule oder Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung und unbefristeter Unterrichtsgenehmigung (festgestellt durch pädagogische Eignung gemäß Art. 94 BayEUG)
 +  * fachliche und pädagogische Voraussetzungen verbeamteter Lehrkräfte erfüllen
 +==== Amtsbezeichnung Sonstige ====
 +  * Lehrkräfte mit Hochschulabschluss //(Univ. Magister oder Univ. Diplom),// ohne Referendariat, erhalten die Amtsbezeichnung //so (sonstige).//
 +  * Lehrkräfte mit Erster Lehramtsprüfung für das LA Realschule //(Lehramtsbefähigung ne)// erhalten die Amtsbezeichnung //so (sonstige).//